Kosten
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die logopädische Behandlung ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
Rezepte / Heilmittelverordnungen werden von
- Kinderärzten
- HNO-Ärzten
- Phoniatern
- Kieferorthopäden
- Neurologen und
- Hausärzten
Ich bin Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Seit dem 01.01.2004 besteht für gesetzlich krankenversicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr die Zuzahlungspflicht eines gesetzlich vorgegebenen Eigenanteils. Für jedes Rezept müssen 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Kassensatzes selbst getragen werden.
Diese Regelung gilt nicht für Patienten, die durch ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung erfolgen soll.
Private Kostenübernahme für Stimmbildung und Sprecherziehung
Die Höhe des Honorars variiert je nach Umfang und Erfordernis und wird vorab individuell vereinbart.