Logopädische Praxis
Marga Lüdenbach
staatl. gepr. Atem-, Sprech-u. Stimmlehrerin

Kosten

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die logopädische Behandlung ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
Rezepte / Heilmittelverordnungen werden von

  • Kinderärzten
  • HNO-Ärzten
  • Phoniatern
  • Kieferorthopäden
  • Neurologen und
  • Hausärzten
ausgestellt, wenn diese eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt haben. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Ich bin Vertragspartner aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen

Seit dem 01.01.2004 besteht für gesetzlich krankenversicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr die Zuzahlungspflicht eines gesetzlich vorgegebenen Eigenanteils. Für jedes Rezept müssen 10 Euro Rezeptgebühr und 10% des Kassensatzes selbst getragen werden.
Diese Regelung gilt nicht für Patienten, die durch ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind.

Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung erfolgen soll.

 

Private Kostenübernahme für Stimmbildung und Sprecherziehung

Die Höhe des Honorars variiert je nach Umfang und Erfordernis und wird vorab individuell vereinbart.


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